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Das islamische Erbrecht in Tunesien
In diesem Beitrag soll die Debatte über das Familien- und Erbrecht in
Tunesien erneut aufgenommen werden. Dieses Rechtsgebiet bildet einen der
wichtigsten Bestandteile des Personenstandsrechts Tunesiens, denn das
Personenstandgesetzbuch (Code du Statut Personnel) von 1956 zählt zu
den modernsten der muslimischen Welt und Tunesien damit zu einem der
Vorreiter in Sachen Reform des Familienrechts unter den muslimischen
Ländern. Das Personenstandgesetzbuch Tunesiens schöpft aus den Quellen
des islamischen Rechts (malikitische Rechtschule) und orientiert sich an
westlichen Rechtskulturen. Von besonderer Bedeutung in diesem
Rechtsbereich sind u.a. die Abschaffung der Polygamie und die Umsetzung
des Scheidungsrechts für Frauen. Die mit dieser Reform vorgenommenen
gesetzlichen Änderungen wurden von berühmten tunesischen Gelehrten und
Wissenschaftlern wie Sheikh Muhammad al Fadel Ben Achour (gest. 1970)
konzipiert und mit der Norm des Gemeinwohls (maṣlaḥa) begründet.
Nichtsdestotrotz lösten die Regelungen des Erbrechts kurz nach ihrem
Inkrafttreten in Tunesien eine heftige Auseinandersetzung zwischen
verschiedenen Akteuren aus, nämlich zwischen Liberalen, deren Ziel es
ist, die Gleichberechtigung der Geschlechter im Erbrecht zu verankern,
und Konservativen, die die Vorgaben des Qurʾans im Hinblick auf das
Erbrecht als unveränderbar ansehen und aufrecht erhalten möchten.
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